Entsorgung

Die Entsorgung des Kehrichts erfolgt nach dem Abfallreglement der Gemeinde Küttigen vom 01. Januar 1999. Jeder Abfallverursacher ist dafür verantwortlich, dass seine Abfälle vorschriftsgemäss beseitigt werden. Der Kehricht ist in Abfallsäcken, versehen mit der erforderlichen Gebührenmarke, bereitzustellen. Das Abfuhrgut darf erst am Abfuhrtag an den Sammelstellen entlang der Strassenzüge deponiert werden. Die wöchentlichen Abfuhren finden jeweils dienstags im Dorfteil Küttigen und freitags im Dorfteil Rombach, inkl. Gebiet Rain Nord, statt.

Die wichtigsten Informationen können dem jährlich neu erscheinenden Abfallkalender entnommen werden. Dieses Merkblatt wird jeweils Ende Jahr als Beilage im Küttiger Anzeiger an jede Haushaltung abgegeben. Weitere Infos sind auch im Beiblatt Abfallentsorgungsgebühren enthalten.

Auskunft erteilt Ihnen gerne die Bauverwaltung. Weitere Infos erhalten Sie auch beim Bundesamt für Umwelt unter www.abfall.ch.

Nachfolgende Entsorgungsstände und Materialien können den Quartiersammelstellen (nur entsprechende Behälter wie Glas, Metall und Häckselgut) oder Multisammelstelle im Gewerbeareal an der Staffeleggstrasse jeweils Donnerstagnachmittag, 15.30 bis 18.30 Uhr und Samstagmorgen, 09.00 bis 12.00 Uhr abgegeben werden.