Zivilschutz

Zivilschutzstelle Aare

Städtisches Rathaus
Rathausgasse 1, 5000 Aarau
Tel. 062 836 05 92
Fax 062 836 06 30
zivilschutz@aarau.ch

Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch und Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
14.00- 18.00 Uhr 


Zweigstelle Küttigen

Neue Stockstrasse 23, 5024 Küttigen
Tel. 062 839 93 22
Fax 062 839 93 29
hans.balz@kuettigen.ch

Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch und Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr 
Samstag 1. und 3. des Monats 09.30 - 11.30 Uhr


Auftrag und Einsatz

Die Zivilschutzorganisation Aare sorgt für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen in den Gemeinden Küttigen, Aarau, Biberstein, Erlinsbach AG und Erlinsbach SO - primär bei Katastrophen und Notlagen, sekundär im Fall eines bewaffneten Konflikts. Je nach Bedarf kommen dabei der Zivilschutz und die Partnerorganisationen Armee, Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und technische Betriebe einzeln oder im Verbund zum Einsatz. Je nach Ereignis erfolgt die Koordination durch das Regionale Führungsorgan (RFO).

Organisation und Aufgaben

Seit 01. Januar 2003 sind die Zivilschutzorganisationen der drei Nachbargemeinden Küttigen, Aarau und Biberstein zur ZSO Aare zusammengeschlossen. Seit 01. Januar 2007 gehören auch die Gemeinden Erlinsbach AG und Erlinsbach SO dieser Organisation an. Gesamthaft umfasst das Gebiet der ZSO Aare rund 44 Quadratkilometer mit rund 28'500 EinwohnerInnen.
Der Vorstand hat die Oberaufsicht über die Zivilschutzorganisation und setzt sich aus Vertretern der beteiligten Gemeinden sowie der Zivilschutzorganisation zusammen. Die Zivilschutzstelle ist Bindeglied zu den entsprechenden Stellen von Bund, Kanton und zu anderen Zivilschutzstellen. Sie ist für die administrativen Belange der Zivilschutzorganisation sowie für  Auskünfte und Informationen zuständig.

Schutzdienstpflichtige

Der ZSO Aare gehören gegenwärtig rund 420 aktive Schutzdienstpflichtige im Alter von 20 - 40 Jahren an, welche in folgenden Bereichen Dienst leisten:

Die Grundfunktionen sind:

Die berufliche Tätigkeit, persönliche Interessen und Fähigkeiten, sowie bisherige Einteilungen werden bei der Einteilung soweit möglich berücksichtigt.