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Einbürgerung

ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen in Küttigen wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos:
https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/einbuergerung/einbuergerungen.jsp

erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Küttigen angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

 Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos


zur Abteilung Gemeindekanzlei