Einbürgerung
ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:
- 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen in Küttigen wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.
Weitere Infos:
https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/einbuergerung/einbuergerungen.jsp
erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
- 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
- total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
- seit 1 Jahr in Küttigen angemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend
Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.


