Herr Stephan Bircher hat aus beruflichen Gründen seine Demission aus dem Gemeinderat Küttigen bekannt gegeben.
Die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode findet am 17. Juni 2012 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 04. Mai 2012, 12.00 Uhr), einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 839 93 40) bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
30. Januar 2012
Gemeinderat Küttigen