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Grabräumung

Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1993, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2019 geräumt und entfernt werden.

Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 14. Dezember 2018 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64.

Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.

 

Gemeinderäte Biberstein und Küttigen

 

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