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Zählung der leerstehenden Wohnungen

Zählung der leer stehenden Wohnungen in Küttigen / Rombach

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 01. Juni 2019 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende Bedingungen erfüllen:

  • Wohnungen oder Häuser, die am Stichtag 01. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und
  • die am Stichtag 01. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
     

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten der Gemeindekanzlei Küttigen, Tel. 062 839 93 43, gemeindekanzlei@kuettigen.ch, bis 31. Mai 2019 die leer stehenden Wohnungen zu melden.

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