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Ersatzwahlen Gemeinderatsmitglied / Vizeammann

Ersatzwahlen eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie des Vizeammanns vom 18. August 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021;
Anmeldeverfahren

Herr Peter Forster hat aus beruflichen Gründen seine Demission als Gemeinderat und Vizeammann bekannt gegeben.

Die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode findet am 18. August 2019 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 05. Juli 2019, 12.00 Uhr), einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

Für die Ersatzwahlen eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie für das Amt des Vizeammanns sind separate Anmeldungen/Wahlvorschläge einzureichen.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 839 93 40) bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann
(§ 30 Abs. 1 GPR).

 

Gemeinderat Küttigen

 

 

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