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Steuererklärungen; Mahngebühren

Steuererklärungen; Mahngebühren

Per 01. Januar 2019 wurden im Kanton Aargau kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen eingeführt. Die Gebühr der ersten Mahnung für Steuererklärungen beträgt Fr. 35.00. Das Gemeindesteueramt Küttigen wird in der ersten Juli-Woche erstmals und danach monatlich mahnen. Die Gebühr wird für alle am 30. Juni 2019 noch nicht eingereichten Steuererklärungen fällig, für welche keine Fristverlängerungen gewährt wurden.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.


Gemeindesteueramt

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