öffentliche Auflage; Allgemeine Nutzungsplanung Teiländerung "Tongrube Galmet" mit Rodungsgesuch und Umweltverträglichkeitsbericht (UVB-HU)
Gemeinde Küttigen; Allgemeine Nutzungsplanung Teiländerung „Tongrube Galmet“ mit Rodungsgesuch und Umweltverträglichkeitsbericht (UVB-HU) – Publikation öffentliche Auflage vom 13. März 2026
Gemeinde Küttigen
Allgemeine Nutzungsplanung, Teiländerung „Tongrube Galmet“ mit Rodungsgesuch und Umweltverträglichkeitsbericht (UVB-HU).
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Teiländerung „Tongrube Galmet“ gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Planungsentwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. März 2026 bis 14. April 2026 im Gemeindehaus Küttigen, Abteilung Bau, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Rodung
Die beantragte Teiländerung der Teiländerung „Tongrube Galmet“ erfordert eine Rodung im Umfang von 1'510 m2 Wald auf den Parzellen Nrn. 193 und 9139. Das erforderliche Rodungsgesuch inkl. Bericht zum Rodungsgesuch liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 (AWaV) vom 16. März 2026 bis 14. April 2026 im Gemeindehaus Küttigen, Abteilung Bau, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, öffentlich auf und kann während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendung zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.
Projektunterlagen
Titelblatt [pdf, 512 KB]
Situationsplan [pdf, 7.0 MB]
Rodungsgesuch [pdf, 10.1 MB]
Planungsbericht [pdf, 2.3 MB]
Technischer Bericht, Abbauplanung Grubenerweiterung (Bauprojekt) [pdf, 23.2 MB]
Technischer Bericht, Abbauplanung Erweiterung Abraumdepot [pdf, 28.5 MB]
Fachbericht UVB-Hauptuntersuchung [pdf, 23.6 MB]
Profilschnitte Bauprojekt [pdf, 5.7 MB]
Mitwirkungsbericht [pdf, 291 KB]
Abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 193 KB]
Stellungnahme kantonale Umweltschutzfachstelle [pdf, 338 KB]