Tierkot entsorgen: Das gilt für Pferde- und Hundebesitzer
Tierkot entsorgen: Das gilt für Pferde- und Hundebesitzer
Ein gutes Mit- und Nebeneinander auf Wegen und Plätzen erfordert auch Regeln bezüglich des Tierkots. Die Tierhalter werden daher aufmerksam gemacht:
Gemäss kommunaler Polizeiverordnung haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Wer diese Pflicht missachtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse rechnen. Dies gilt für Pferde- wie auch für Hundebesitzer.
Der Hundekot kann in den zahlreich bereitgestellten Robidog-Behältern deponiert und entsorgt werden. Plastiksäcke für das Aufnehmen des Hundekots befinden sich bei den genannten Behältern oder können gratis bei den Zentralen Diensten bezogen werden.
Hundekot in Gras oder Heu gefährden die Gesundheit von Vieh und Mensch und haben Einfluss auf die Milchqualität. Verlorene Hundespielgeräte, weggeworfene Äste und Steine können zudem Maschinen beschädigen und Unfälle bewirken.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, auf die Sauberhaltung der Wiesen zu achten.