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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr hat der Regierungsrat des Kantons Aargau mit Wirkung ab 28. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Das Entfachen von Feuer wie auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet Küttigen/Rombach ist bis auf weiteres verboten.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis.

Gemeinderat Küttigen

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