Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr hat der Regierungsrat des Kantons Aargau mit Wirkung ab 28. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.
Das Entfachen von Feuer wie auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet Küttigen/Rombach ist bis auf weiteres verboten.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Gemeinderat Küttigen