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Pflegekinderkontrolle

Tagespflege und Familienpflege

Die Pflegekinderverordnung vom 19. Oktober 1977 (Stand 01. Januar 2014) regelt das Aufnahme-, Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren für Pflegekinder. Der Gemeindesozialdienst ist mit der Kontrolle der Pflegeplätze beauftragt.
Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme von Unmündigen ausserhalb des Elternhauses dem Sozialdienst gemeldet werden muss. Die Meldung ist in folgenden Fällen angezeigt:

Tagespflege Art. 12 PAVO

"1Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden."

Familienpflege Art. 4 PAVO

"1 Wer ein Pflegekind in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung der Behörde, wenn das Kind:
a. für mehr als einen Monat entgeltlich aufgenommen wird; oder
b. für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird

2Wer entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine Bewilligung.

3Die Bewilligungspflicht besteht auch, wenn das Kind:
a. von einer Behörde untergebracht wird;
b. das Wochenende nicht in der Pflegefamilie verbringt."

Gestützt auf Artikel 316 Abs. 1 ZGB wird die Bevölkerung aufgefordert, dem Gemeindesozial-dienst bis am Montag, 01. Mai 2017 alle Dauer-, Wochen- und Tagespflegeplätze zu melden.
Dies kann jeweils am Montag, am Mittwochvormittag und am Donnerstag unter der Telefonnummer 062 839 93 56 erfolgen. Vielen Dank.

Der Gemeindesozialdienst

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