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Entwicklungsrichtplan Rombachtäli; Mitwirkungsverfahren

Das Quartier Rombachtäli wurde in den 1960-Jahren basierend auf einem noch heute gültigen Teil-Überbauungsplan bebaut. Die Rahmenbedingungen und Anforderungen beim Bauen und der Raumplanung haben sich seit damals stark verändert und die realisierten Bauten stimmen in einigen Bereichen nicht mit dem Überbauungsplan überein. Aus diesem Grund möchte der Gemeinderat den bestehenden rechtsgültigen Plan mit einem neuen Planungsinstrument – einem Entwicklungsrichtplan – ergänzen.
Für die Weiterentwicklung des Quartiers besteht in verschiedener Hinsicht Handlungsbedarf; insbesondere in Bezug auf den Verkehr und die Wegverbindungen, aber auch in Bezug auf die optimierte Nutzung der (noch) vorhandenen Bauflächen sowie der Gestaltung des Aussen- und Begegnungsraums.
Der Entwicklungsrichtplan wird die Grundlage sein, dass für einzelne Teilbereiche des Quartiers Gestaltungspläne erarbeitet und realisiert werden können. Mit dem Erlass von Gestaltungsplänen kann dann der bestehende rechtsgültige, aber nicht mehr zeitgemässe Überbauungsplan schrittweise aufgehoben werden.

Der Planungsbericht und der Entwicklungsrichtplan liegen vom 24. April bis 23. Mai 2017 im 2. Stock des Gemeindehauses öffentlich auf.
Die Unterlagen können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, zu den Entwürfen schriftlich Stellung äussern. Die Grundeigentümer/innen im Rombachtäli wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt ins Verfahren einbezogen und werden persönlich angeschrieben.

Beim Entwicklungsrichtplan handelt es sich um ein behördenverbindliches Planungsinstrument, über welches der Gemeinderat abschliessend befinden wird. Aus diesem Grund findet auch kein öffentliches Auflageverfahren statt, wie dies z.B. bei der Nutzungsplanung oder bei Gestaltungsplänen der Fall ist.

21. April 2017 Gemeinderat Küttigen

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