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Zurückschneiden der Bäume und Sträucher

Zurückschneiden der Bäume und Sträucher

Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrsituationen führen, da die Übersichtverhältnisse ungenügend sind.

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinreichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden.

Wir bitten Sie, die dazu notwendigen Arbeiten in den nächsten zwei bis vier Wochen zu erledigen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Die Bauverwaltung

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