Abstimmung am 04. März 2018
Eidg. + Kant. Volksabstimmung vom 04. März 2018
Stimm- und Wahlzettel
Es kann vorkommen, dass beim Versand die Wahlunterlagen unvollständig sind. Wir bitten daher die Stimmberechtigten, die Unterlagen bezüglich Vollständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrollieren und das Personenmeldeamt (Tel. 062 839 93 20) über fehlendes Stimmmaterial zu informieren.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden.
Wahlbüro Küttigen