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Eidg. und Kant. Volksabstimmung vom 04. März 2018

Abstimmungshinweise

Eidg. und Kant. Volksabstimmung vom 04. März 2018


Die Urne ist wie folgt geöffnet: Gemeindehaus: Sonntag, 04. März 2018 08.30 - 09.00 Uhr

 

Stellvertretung

Bei der Stimmabgabe an der Urne können sich Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, damit die Stimmabgabe gültig ist.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden.

Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeindehaus erfolgt am Sonntag um 09.00 Uhr.

 

Abstimmungsergebnisse

Die Ergebnisse können am Sonntag ab ca. 12.00 Uhr über Tel. 062 839 93 40 abgehört werden. Gleichzeitig werden die Ergebnisse durch Anschlag bei der Bushaltestelle „Dorf“, beim Gemeindehaus sowie beim „Rombacherhof“ bekanntgegeben. Im Internet erfahren Sie die Resultate unter www.kuettigen.ch.

 

Wahlbüro Küttigen

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