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Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit

Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit

Für die Meldung von Einzelanlässen gilt seit 01. März 2018 eine neue Regelung. Sofern an einem Einzelanlass (Turnerabend, Musikkonzert etc.) Spirituosen abgegeben werden, ist die erforderliche Kleinhandelsbewilligung neu bei der Gemeinde einzuholen.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit) sowie dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden.

Dafür steht beim Amt für Verbraucherschutz ein Onlineformular zur Verfügung. Sie finden den Link auf unserer Homepage www.kuettigen.ch im Online-Schalter unter der Rubrik Gemeindekanzlei. Wenn Sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "einreichen" drücken, wird es elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Zusätzlich muss ein Ausdruck des Formulars bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

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