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Abmeldung / Wegzug

Ein Wegzug aus der Gemeinde Küttigen ist den Zentralen Diensten zu melden. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben Einwohnerinnen und Einwohner den Einwohnerdiensten (Zentrale Dienste) zu melden, wenn sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben. Für diese Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (früher: Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (früher: Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Ausländerausweis


Falls keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich bequem unter folgendem Link abmelden:

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag



Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Wir benötigen von Ihnen ebenfalls die oben genannten Unterlagen, sowie eine Zustelladresse in der Schweiz. Weitere hilfreiche Informationen für Ihren Wegzug ins Ausland finden Sie hier: http://www.swissemigration.ch/

Haben Sie Fragen zur Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C)? Setzen Sie sich bitte direkt mit uns (Zentrale Dienste) in Verbindung.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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