Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Allgemein / Zuständigkeit Abteilung Steuern

Für Steuerveranlagungen, die Höhe der provisorischen Rechnung oder allgemeinen Fragen zum Steuergesetz, steht Ihnen die Abteilung zur Verfügung. Bei Fragen betreffend Bezug der Steuern oder Ratenzahlungen ist die Abteilung Finanzen zuständig.

Zuständiges Amt

    • Organisation Abteilung Steuern

zurück