Anmeldung / Zuzug
Ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde sind den Einwohnerdiensten zu melden. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben Einwohnerinnen und Einwohner den Einwohnerdiensten (Zentrale Dienste) zu melden, wenn sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz neu in Küttigen begründen. Für diese Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
- Heimatschein
- Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthalt)
- Identitätskarte bzw. Pass
- Krankenkassennachweis (Police oder Versichertenkarte aller Personen)
- Auszug aus dem Miet- bzw. Untermietvertrag (nur bei Mietverhältnis)
- Zivilstandsamtliche Dokumente
o Familienbüchlein (wenn verheiratet mit Kindern)
o Geburtsschein (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Bestätigung Sorgerecht (sofern Eltern getrennt lebend oder nicht verheiratet sind)
- Beleg über vormundschaftliche Massnahmen (wenn nötig)
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthalt)
- Ausländerausweis
- Identitätskarte bzw. Pass
- Abmeldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
- Krankenkassennachweis (Police oder Versichertenkarte aller Personen)
- Auszug aus dem Miet- bzw. Untermietvertrag (nur bei Mietverhältnis)
- Zivilstandsamtliche Dokumente
o Familienbüchlein/Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
o Geburtsschein/e (aller Personen) - Bestätigung Sorgerecht (sofern Eltern getrennt lebend oder nicht verheiratet sind)
- Beleg über vormundschaftliche Massnahmen (wenn nötig)
- 1 neues Passfotos (bei Zuzug aus dem Ausland & bei Kantonswechsel)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland & Kantonswechsel - bei Ausländerbewilligungen L und B)
Schweizer/in:
Falls keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich unter folgendem Link anmelden:
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag
Ausländer/in:
Falls keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich unter folgendem Link anmelden:
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag
Achtung, bei ausserkantonalem (ausserhalb des Kantons Aargau) Zuzug oder Zuzug aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Hundehaltung
Weitere Informationen über die Hundehaltung finden Sie hier: Hundetaxen.
Zuständiges Amt
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- Organisation Zentrale Dienste