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Anmeldung / Zuzug

Ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde sind den Einwohnerdiensten zu melden. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben Einwohnerinnen und Einwohner den Einwohnerdiensten (Zentrale Dienste) zu melden, wenn sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz neu in Küttigen begründen. Für diese Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthalt)
  • Identitätskarte bzw. Pass
  • Krankenkassennachweis (Police oder Versichertenkarte aller Personen)
  • Auszug aus dem Miet- bzw. Untermietvertrag (nur bei Mietverhältnis)
  • Zivilstandsamtliche Dokumente
    o   Familienbüchlein (wenn verheiratet mit Kindern)
    o   Geburtsschein (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Bestätigung Sorgerecht (sofern Eltern getrennt lebend oder nicht verheiratet sind)
  • Beleg über vormundschaftliche Massnahmen (wenn nötig)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthalt)
  • Ausländerausweis
  • Identitätskarte bzw. Pass
  • Abmeldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde
  • Krankenkassennachweis (Police oder Versichertenkarte aller Personen)
  • Auszug aus dem Miet- bzw. Untermietvertrag (nur bei Mietverhältnis)
  • Zivilstandsamtliche Dokumente
    o   Familienbüchlein/Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
    o   Geburtsschein/e (aller Personen)
  • Bestätigung Sorgerecht (sofern Eltern getrennt lebend oder nicht verheiratet sind)
  • Beleg über vormundschaftliche Massnahmen (wenn nötig)
  • 1 neues Passfotos (bei Zuzug aus dem Ausland & bei Kantonswechsel)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland & Kantonswechsel - bei Ausländerbewilligungen L und B)
     

Schweizer/in:

Falls keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich unter folgendem Link anmelden:

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag

 

Ausländer/in:

Falls keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich unter folgendem Link anmelden:

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag

 

Achtung, bei ausserkantonalem (ausserhalb des Kantons Aargau) Zuzug oder Zuzug aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

 

Hundehaltung

Weitere Informationen über die Hundehaltung finden Sie hier: Hundetaxen.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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