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Arbeitsvertrag, mündlich oder schriftlich

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gelten auch in mündlicher Form. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, richten sich die Anstellungsbedingungen nach dem Obligationenrecht. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen.

Schweizerisches Obligationenrecht:
www.obligationenrecht.ch

Arbeitsvertrag, wer hilft bei Problemen?

Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag haben, wenden Sie sich an das Arbeitsgericht.

Arbeitsgericht Aarau

Kasinostrasse 5
5001 Aarau
Tel. 062 836 56 36
Fax 062 836 56 88
Arbeitsgericht

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