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Giftscheine / Neues Chemikalienrecht

Auf den 01. August 2005 hat der Bundesrat das Chemikalienrecht, welches das Giftgesetz und die Stoffverordnung ablöst, in Kraft gesetzt.

Das neue Chemikalienrecht wird auch für die Bevölkerung sichtbar und zwar durch den Wechsel im Kennzeichnungssystem für gefährliche Chemikalien: Die bisherigen Giftbänder mit den Giftklassen wurde durch EU-Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen und Hinweise (Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge) abgelöst.

Damit fallen auch die Bewilligungen für den Kauf von gefährlichen Chemikalien weg (z.B. Giftscheine). Weitere Änderungen:

  • Angabe auf der Etikette von Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen (sogenannte R- und S-Sätze).
  • Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien (z.B. Entzündlichkeit) und deren Umweltgefährdung bei der Einstufung und Kennzeichnung.

Zur Information der betroffenen Betriebe und der Öffentlichkeit haben die kantonalen Fachstellen verschiedene Hilfsmittel in Form von Merkblättern erstellt, mit denen die wichtigsten Informationen vermittelt werden.

Informationen der Bundesämter: www.bag.admin.ch

Kantonale Fachstelle

Kantonales Amt für Verbraucherschutz
Obere Vorstadt 14
5001 Aarau
Tel. 062 835 30 20
Fax 062 835 30 49
www.ag.ch/kantonslabor

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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