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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann beim Familiengericht, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Tel. 062 836 56 36, bestellt werden.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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