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Gemeindeversammlungen

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungsgemeindeversammlung (im Juni) und die Budgetgemeindeversammlung (im Dezember).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Die Ortsbürgergemeindeversammlung

Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet ebenfalls zweimal pro Jahr – in der Regel vor der Einwohnergemeindeversammlung – statt.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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