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Voranschlag 2018

Positiver Voranschlag für das Jahr 2018 mit reduziertem Steuerfuss

Der Küttiger Voranschlag rechnet mit dem per 1. Januar 2018 vorzunehmenden Steuerfussabtausch von 3 % an den Kanton und somit einem um 3 % reduzierten Steuerfuss von 100 % mit einem Ertragsüberschuss von rund Fr. 346'000.00.

Dieses positive Ergebnis aus der Erfolgsrechnung ist als Folge verschiedener Einsparungen und vor allem zeitlicher Verzögerungen sowie einem eher optimistischen Zuwachs von 3 % bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen zu Stande gekommen. Das operative Ergebnis fällt damit gegenüber dem Voranschlag 2017 lediglich um Fr. 68'000.00 geringer aus, obwohl einige grössere Mehrbelastungen entstehen werden. Hierbei handelt es sich um einen erhöhten Personalaufwand im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzanstellungen sowie Pensumserhöhungen und individuelle Lohnerhöhungen (Fr. 291'120.00), höhere Nettoaufwendungen für die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe (Fr. 210'060.00), stark erhöhte Abgabe in den neuen Finanzausgleich (Fr. 171'600.00), höhere planmässige Abschreibungen (Fr. 143'200.00), Kostenersatz für unbezahlte Krankenkassenprämie (Fr. 110'000.00), höhere Lehrerlohnanteile an den Kanton (Fr. 108'000.00), erhöhte externe Schulungskosten (Fr. 70'900.00), Projektkostenanteil für die Aushandlung der künftigen Beschulung der Real- und Sekundarschüler/innen (Fr. 66'000.00) und erhöhter Kostenbeitrag an die Abfallbewirtschaftung (Fr. 49'920.00). Auf der anderen Seite ergeben sich Minderaufwendungen und Mehrerträge durch den Wegfall des Beitrags an den Regionalverkehr im Rahmen der Umsetzung der optimierten Aufgabenteilung (Fr. 458'000.00), keine Kostenbeiträge an den Kantonsstrassenunterhalt innerorts (Fr. 125'000.00), geringere Unterhaltskosten bei den Schulanlagen (Fr. 75'500.00), budgetierte höhere Sondersteuern (Fr. 50'500.00) und der stark reduzierte Kostenbeitrag an die IBAarau für die Auswechslung der Leuchten sowie Ergänzung der öffentlichen Beleuchtung (Fr. 48'000.00).

Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 3'453'600.00 vor. Die grössten Aufwendungen sind für den Ersatz des Tanklösch- und des Pionierfahrzeuges (Fr. 1'060'000.00) sowie für die Untersuchung resp. teilweise Umsetzung auf der Altdeponie Ritzer (Fr. 682'000.00) vorgesehen.

Aus der Erfolgs- und Investitionsrechnung resultiert nach Berücksichtigung der Selbstfinanzierung von Fr. 2'132'279.00 ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 1'321'321.00.

Im Rahmen der Inkraftsetzung der optimierten Aufgabenteilung per 1. Januar 2018 erfolgt ein Steuerfussabtausch von 3 % von den Gemeinden zum Kanton. Dadurch wird der Gemeindesteuerfuss ab 2018 von 103 % auf 100 % gesenkt und der Kantonssteuerfuss von 109 % auf 112 % erhöht. Beim Einkommens- und Vermögenssteuerertrag der natürlichen Personen wird entgegen der zurückhaltenden Zuwachsempfehlung des Kantonalen Steueramtes von 1,5 % mit einem Zuwachs von 3 % gerechnet. Einerseits fällt die Küttiger Ertragsentwicklung jeweils höher aus als der Durchschnitt aller Gemeinden im Kanton. Andererseits werden die Mehrerträge der letzten Jahre, welche zwar zum grösseren Teil aufgrund der notwendig gewordenen Aufarbeitung bei den Veranlagungen entstanden sind, enden. Aufgrund der schwachen Selbstfinanzierung zur Realisierung der bevorstehenden Investitionen wäre es jedoch notwendig, den Steuerertrag 2017 trotz der abzutretenden 3 Steuerprozente an den Kanton auch im Jahr 2018 und folgende halten zu können. Bei den Quellensteuern ist auf der Basis des effektiven Ertrages 2016 ein erhöhter Ertrag von Fr. 229'000.00 resp. +3,6 % vorgesehen. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Voranschlag 2017 von Fr. 30'000.00 bzw. -11,6 %. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen wird auf der Basis des effektiven Ertrages 2016 ein höherer Ertrag von Fr. 330'000.00 resp. +11,8 % erwartet. Im Vergleich zum Voranschlag 2017 ist ein Rückgang von Fr. 20'000.00 oder -5,7 % zu verzeichnen.

Das Nettovermögen I per Ende 2018 beträgt mutmasslich Fr. 3'400'000.00.

 

Wasserwerk (Gemeindebetrieb)

Die Erfolgsrechnung erwartet bei einem Aufwand von Fr. 904'270.00 und einem Ertrag von Fr. 1'030'100.00 ein operatives Ergebnis von Fr. 125'830.00.

Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 932'200.00 vor, welche lediglich im Ausmass von 33,3 % mit der vorgesehenen Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung von Fr. 310'510.00 finanziert werden können. Der verbleibende Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 621'690.00 wird mittels eines Vorschusses aus der Einwohnerkasse getilgt.

Die Nettoschuld per Ende 2018 beträgt nach Berücksichtigung der geringer anfallenden Investitionen im Jahr 2017 mutmasslich Fr. 1'350'000.00. Zur Finanzierung der weiter anstehenden Investitionen und zur möglichen Reduktion der Schuld bei der Einwohnerkasse hat der Gemeinderat die Absicht, aufgrund einer mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung an der Sommergemeindeversammlung 2018 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

 

Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb)

Die Erfolgsrechnung sieht bei einem Aufwand von Fr. 1'156'640.00 und einem Ertrag von Fr. 938'100.00 ein operatives Ergebnis von -Fr. 218'540.00 bzw. einen Aufwandüberschuss vor.

In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von Fr. 329'000.00 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung von Fr. 36'650.00 resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 292'350.00. Die Eigenfinanzierung der Nettoinvestitionen beträgt damit lediglich 11,1 %.

Das Nettovermögen per Ende 2018 beträgt unter Berücksichtigung der reduzierten Investitionen im Jahr 2017 mutmasslich noch Fr. 900'000.00.

 

Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb)

Für den Haushaltkehricht inkl. Gewerbeabfälle und Sperrgut rechnet der vorliegende Voranschlag mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 79,19 %. Zur Restfinanzierung wird ein Zuschuss der Einwohnergemeinde von Fr. 52'570.00 beansprucht. Im vorliegenden Voranschlag sind aufgrund des Selbstfinanzierungsgrades in der Rechnung 2016 von 94,84 % (Reglement 75 % +/- 10 %) allerdings die Gebührenerträge für eine fällige Gebührenreduktion gekürzt worden. Leider verzögert sich diese jedoch infolge der Neuausschreibung der Logistik bei der Kehricht- und Grüngutabfuhr mindestens bis ins Frühjahr 2018.

Bei der Grüngutabfuhr ohne Häckseldienste beträgt der Deckungsgrad 87,3 % Reglement 100 % +/- 10 %), so dass ein voraussichtlicher Zuschuss der Einwohnergemeinde von Fr. 26'630.00 beansprucht wird.

Für die übrigen Abfälle inkl. Häckseldienste, welche zu 100 % aus Steuergeldern finanziert werden, ist ein Zuschuss von Fr. 203'430.00 notwendig.

Der gesamte Zuschuss für die Abfallwirtschaft beträgt Fr. 282'630.00 (Voranschlag 2017 Fr. 232'710.00).

 

Ortsbürgergemeinde

Der Ausgleich der Ortsbürgergemeinde exklusive Forstwirtschaft sieht infolge vorgesehenem Küchen-Teilersatz im Holzschopf Rieden sowie die Anschaffung weiterer Ruhebänkli einen Aufwandüberschuss von Fr. 5'450.00 vor.

Die Forstwirtschaft (Kostenstelle 8209) rechnet als Folge des alle 2 Jahre stattfindenden Ortsbürger-Waldumgangs ebenfalls mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 3'300.00, welcher einen entsprechenden Rückzug aus dem Forstreservefonds erfordert. (kh)

 

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