Abstimmungen und Wahlen
Abstimmungs- und Wahldaten 2023
Blankoabstimmungstermine 2023 | |
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18. Juni 2023 | 22. Oktober 2023 |
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:
- Kantonale Abstimmungen / Wahlen: www.ag.ch/abstimmungen
- Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen: www.admin.ch
- Jährliche Abstimmungstermine: www.admin.ch
Urnenöffnungszeit | |
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Urnenstandort | Gemeindehaus |
Sonntag | von 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr |
Wahlbüro
Zuständig für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Wahlbüro.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer BürgerInnen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Hinweis
Die Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch. Die Abstimmungsresultate der Gemeinde finden Sie auf der Homepage oder in den drei Anschlagkästen.
Stellvertretung: Wie vorgehen?
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelcouvert zu verschliessen.
- Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.
Zuständiges Amt
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- Organisation Zentrale Dienste