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Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.

Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelcouvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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