Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Einbürgerung

ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten ab 01. Januar 2018 im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen in Küttigen wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
  • Niederlassungsbewilligung C

Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei den Zentralen Diensten.

Weitere Infos:
https://www.ag.ch/

erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Küttigen angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

 Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

zurück