Einbürgerung
ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten ab 01. Januar 2018 im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:
- 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen in Küttigen wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
- Niederlassungsbewilligung C
Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei den Zentralen Diensten.
Weitere Infos:
https://www.ag.ch/
erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
- 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
- total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
- seit 1 Jahr in Küttigen angemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend
Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.
Zuständiges Amt
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- Organisation Zentrale Dienste