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Adressänderung / Umzug

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Küttigen ist dem Personenmeldeamt zu melden.
Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner bei den Einwohnerdiensten (Zentrale Dienste) zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde beziehungsweise des Gebäudes umziehen. Für diese Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (früher: Niederlassungsausweis, Schriftenempfangsschein - Original)
  • Identitätskarte bzw. Pass
  • Auszug aus dem Miet- bzw. Untermietvertrag (nur bei Mietverhältnis)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (früher: Niederlassungsausweis, Schriftenempfangsschein - Original)
  • Ausländerausweis
  • Auszug aus dem Miet- bzw. Untermietvertrag (nur bei Mietverhältnis)

 

Falls keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich bequem unter folgendem Link ummelden:

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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