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Vorsicht, grosse Waldbrandgefahr - lesen Sie hier, was Sie beachten müssen

Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe per sofort (24. Juni 2026) auf die Gefahrenstufe 4 von 5.

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" wurde bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu
50 Metern zum Waldrand
verfügt. Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt).

Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen.
  • Bei stakrem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist. 

Merkblatt Waldbrandgefahr Gefahrenstufe 4 [511 KB]

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