Vorsicht, erhebliche Waldbrandgefahr - lesen Sie hier, was Sie beachten müssen
Der Kanton Aargau hat eine Gefahrenmeldung verfügt. Es gilt aktuell (19. Juni 2026) die Gefahrenstufe 3 von 5.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen.
- Im Wald nur in befestigten Feuerstellen feuern.
- Bei offenem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.