Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Vorsicht, erhebliche Waldbrandgefahr - lesen Sie hier, was Sie beachten müssen

Der Kanton Aargau hat eine Gefahrenmeldung verfügt. Es gilt aktuell (19. Juni 2026) die Gefahrenstufe 3 von 5.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in befestigten Feuerstellen feuern.
  • Bei offenem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist. 

Merkblatt Waldbrandgefahr Gefahrenstufe 3 [pdf, 613 KB]

zur Liste