Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Sonderreglungen Arbeitszeiten Baustellen

Aufgrund der hohen Temperaturen in den kommenden Tagen passt die Gemeinde Küttigen gestützt auf § 13 Abs. 2 + 3 der kommunalen Polizeiverordnung die zulässigen Arbeitszeiten vorübergehend an.

Ab dem 23. Juni 2026 bis auf Widerruf gelten folgende Sonderregelungen:

  • Lärmige Bauarbeiten sowie der Einsatz lärmiger Maschinen dürfen an Werktagen bereits ab 06:00 Uhr beginnen.
  • Die Mittagsruhe wird auf 12:00 Uhr bis 12.30 Uhr verkürzt.
  • Bauarbeiten dürfen somit bereits ab 12:30 Uhr wieder aufgenommen werden.

Die Baustellenbetreiber werden gebeten, die Lärmemissionen auf das unvermeidbare Mass zu beschränken.

Die Ausnahmebewilligung gilt für sämtliche Baustellen auf dem Gebiet der Gemeinde Küttigen und bleibt in Kraft, bis sie von der Gemeinde wieder aufgehoben wird.

Wir danken den Anwohnerinnen und Anwohner für Ihr Verständnis.

zur Liste