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Fristerstreckung Steuererklärung

Steuererklärung 2025 bis 19. Juli einreichen oder Frist verlängern

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis am 19. Juli 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung

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