Feuerwerksverbot am 31. Juli und 1. August 2026 in Küttigen
Feuerwerksverbot am 31. Juli und 1. August 2026 in Küttigen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Aargau seit dem 24. Juni 2026 die Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr). Der Kanton hat ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Auch ausserhalb dieser Bereiche besteht ein erheblich erhöhtes Brandrisiko.
In der Gemeinde Küttigen dürfen Feuerwerkskörper grundsätzlich nur am 31. Juli und 1. August sowie am 31. Dezember sowie 1. Januar abgebrannt werden. An allen anderen Tagen ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt.
Der Gemeinderat Küttigen hat deshalb am 24. Juli 2026 beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Juli und 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet Küttigen/Rombach zu verbieten. Damit soll die Gefahr von Bränden reduziert werden.
Aus denselben Sicherheitsgründen wird in diesem Jahr auch auf das traditionelle Höhenfeuer verzichtet.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung zugunsten der Sicherheit.