Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Fr. 20.–
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Die Zentralen Dienste erteilen keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.
Zuständiges Amt
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- Organisation Zentrale Dienste