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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Fr. 20.–
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Die Zentralen Dienste erteilen keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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