Drittmeldepflicht
Als Hauseigentümer/In, Logisgeber oder Liegenschaftsverwaltung sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von MieterInnen und UntermieterInnen den Zentralen Diensten zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich in Papierform sowie E-Mail.
Neu haben Sie zwei Möglichkeiten ihre Meldungen bequem abzusetzen:
- Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist.
- Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den Weblink www.drittmeldung.ch/ui/#/home ihre Meldungen übermitteln. Es benötigt dafür kein Passwort.
Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink zuzustellen.
Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.
Zuständiges Amt
-
- Organisation Zentrale Dienste