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Drittmeldepflicht

Als Hauseigentümer/In, Logisgeber oder Liegenschaftsverwaltung sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von MieterInnen und UntermieterInnen den Zentralen Diensten zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich in Papierform sowie E-Mail.

Neu haben Sie zwei Möglichkeiten ihre Meldungen bequem abzusetzen:

  • Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist.
  • Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den Weblink www.drittmeldung.ch/ui/#/home ihre Meldungen übermitteln. Es benötigt dafür kein Passwort. 

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink zuzustellen.

Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. 

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

Zuständiges Amt

    • Organisation Zentrale Dienste

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