Pflegekinderwesen
Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf Bewilligung des Gemeinderates Küttigen und steht unter dessen Aufsicht.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich beim Gemeindesozialdienst.
Grundlagen finden Sie in dem folgenden Link:
Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO)