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Pflegekinderwesen

Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf Bewilligung des Gemeinderates Küttigen und steht unter dessen Aufsicht.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich beim Gemeindesozialdienst.

Grundlagen finden Sie in dem folgenden Link:

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO)

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