Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche
Stundungsgesuch: www.ag.ch/stundungsgesuch
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Zuständiges Amt
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- Organisation Abteilung Finanzen