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Sekundäre Steuerpflicht

Bei nicht im Kanton Aargau wohnhaften steuerpflichtigen Personen werden Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit in Küttigen besteuert.
Dabei wird das Einkommen und Vermögen der in Küttigen gelegenen Steuerobjekte nach dem Steuersatz, der Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht, besteuert.
Es ist lediglich eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons einzureichen.

Zuständiges Amt

    • Organisation Abteilung Steuern

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