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1. Interkultureller Stammtisch mit einem Nationalgericht der Schweiz

Wir starten den „1. Interkulturellen Stammtisch“ mit einem Nationalgericht der Schweiz. Stefan Lüthi kocht Älplermagronen und erzählt, wie es zu dem Gericht kam.

Ort: Alphütli beim Velokeller im Rombachtäli 4 - 34.

Essen: Unkostenbeitrag von 5 Franken. Kinder gratis.

Das Gericht ist vegetarisch. Getränke: Können vor Ort günstig bezogen werden.

Anmeldung, Infos, Anfragen zur Mithilfe bei Dekoration: Bis 20.10.18 unter luethi.rombach@bluewin.ch wünschenswert, damit wir genügend Essen für alle haben. Aber auch spontane Gäste sind willkommen.

Flyer zum weiterverteilen und versenden auf unserer Website unter: www.rombachtaeli.ch

Die Bevölkerung des Rombachtälis kennzeichnet ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlichster Nationen und sozialer Schichten. Die finanzielle und soziale Durchmischung der Bewohner des Rombachtälis macht das Gebiet lebendig.

Es werden in den Folgemonaten weitere "Interkulturelle Stammtische" stattfinden. Jeder mit dem Fokus auf einem anderen Land,  den nationalen Gerichten, entsprechenden Dekorationen und mit spannenden Geschichten von den Menschen über ihre Heimat, in einer geselligen Runde die von Offenheit, Kommunikation und einem Miteinander geprägt ist.

Veranstaltungsort

Alphütli beim Velokeller/ Parkplatz
Rombachtäli 4-34 
5022 Rombach

Weitere Information

Eingang am Parkplatz beim Velokeller, direkt beim Vereinsinfokasten (Ort des Quartierfests)

Organisator

Quartierverein Rombachtäli
Der Quartierverein Rombachtäli wurde im Jahr 2018 von EinwohnerInnen gegründet, um dieses lebenswerte Tal zu bewahren und damit das bestehende Lebens- und Ökosystem in allen Nachhaltigkeitsdimensionen wahrgenommen wird. Er setzt sich für die Erhaltung eines wohnlichen und lebendigen Quartiers, gemeinsame Aktivitäten, sowie die allgemeinen und besonderen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Rombachtälis ein. Der Quartierverein Rombachtäli ist gemeinnützig sowie politisch und konfessionell neutral. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.