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Todesfall

Beim Tod eines Steuerpflichtigen erlischt die Steuerpflicht per Todestag. Ein überlebender Ehegatte wird ab dem Folgetag allein steuerpflichtig. Generell sind die Steuern bis zum Ende der Steuerpflicht abzurechnen, weshalb eine unterjährige Steuererklärung auszufüllen ist. Diese wird in der Regel einige Wochen nach dem Todesfall den Erbschaftsvertretern zugestellt und ist von diesen ausgefüllt und unterschrieben zu retournieren.
Einzig die während der Bemessungsdauer angefallenen Erträge und Aufwendungen sind in die Veranlagung miteinzubeziehen. Das Vermögen und die Passiven sind per Todestag zu deklarieren.
Als Folge des Todesfalles haben die Erben sämtliche Vermögenswerte, Erträge und Aufwendungen daraus in ihrer persönlichen Steuererklärung anteilsmässig zu deklarieren (auch wenn die Erbschaft noch nicht geteilt ist).

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