Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Militär

Auslandaufenthalt / Auslandurlaub

Folgende Merkpunkte sind zu beachten.

Dienstverschiebungen

Falls Sie den WK verschieben müssen, müssen Sie ein begründetes Gesuch mit den entsprechenden Unterlagen (Bestätigung Arbeitgeber, Sprachaufenthalt, Schulbestätigung usw.) unter Beilage des Dienstbüchleins an folgende militärische Stelle des Kantons senden:

Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando
Rohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau
Info Militär

Ein entsprechendes Formular und Hinweise zum Gesuch finden Sie im Internet.

Organisation und Aufgaben

Wer ist meldepflichtig?
Militär - und Zivilschutzangehörige bleiben der militärischen Meldepflicht (Adress- und Wohnortsänderungen, Einholen von Auslandurlaub) unterstellt bis mindestens zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollendet haben.
Die Dienstpflicht ist in Art. 13 Militärgesetz geregelt.

Schiesswesen und -pflicht

Die wehrpflichtigen Schweizer haben jährlich die obligatorische Schiesspflicht zu erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Achten Sie bei Auslandaufenthalten darauf, dass sie diese Pflicht einhalten können oder lassen Sie sich ausnahmsweise von der Schiesspflicht befreien. Über die Schiesspflicht gibt das Plakat „Obligatorische Übungen“ in den Anschlagkästen Auskunft. Ebenso sind die Schiessdaten im Internet abrufbar.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.vbs.ch im Internet. 

WK-Daten (Kurs- und Schultableau)

Die Daten der Grundausbildungs- und Fortbildungsdienste der Truppe sind auf den Plakaten in den Anschlagkästen ersichtlich. Ebenso sind die WK-Daten im Internet abrufbar.