Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Feuerungen

Cheminées / Schwedenofen

In Holzfeuerungen und offenen Feuern darf nur sauberes, naturbelassenes Holz aus dem Wald verbrannt werden. Rest- und Altholzteile sind nicht erlaubt.
Nicht zugelassen sind insbesondere:

  • Reste aus Schreinereien, Zimmereien und von Baustellen
  • Ein- und Mehrwegpaletten
  • Kisten und andere Holzverpackungen
  • Altholz von Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen
  • Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
  • Andere Abfälle aller Art

Ascheschnelltests

Das Verbrennen von Abfällen in Holzheizungen, Cheminées oder Gartenfeuern belastet die Luft stark und ist deshalb verboten.
Der Kaminfeger ist vom Gemeinderat beauftragt, im Verdachtsfall Ascheschnelltests durchzuführen, um Umweltsündern auf die Spur zu kommen.

Weitere Informationen