Feuerungen
Cheminées / Schwedenofen
In Holzfeuerungen und offenen Feuern darf nur sauberes, naturbelassenes Holz aus dem Wald verbrannt werden. Rest- und Altholzteile sind nicht erlaubt.
Nicht zugelassen sind insbesondere:
- Reste aus Schreinereien, Zimmereien und von Baustellen
- Ein- und Mehrwegpaletten
- Kisten und andere Holzverpackungen
- Altholz von Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen
- Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
- Andere Abfälle aller Art
Ascheschnelltests
Das Verbrennen von Abfällen in Holzheizungen, Cheminées oder Gartenfeuern belastet die Luft stark und ist deshalb verboten.
Der Kaminfeger ist vom Gemeinderat beauftragt, im Verdachtsfall Ascheschnelltests durchzuführen, um Umweltsündern auf die Spur zu kommen.
Weitere Informationen
- Was darf man im Garten oder Cheminée verbrennen [pdf, 839.99 KB]
- Schweizerische Vereinigung für Holzenergie, VHe, Falkenstrasse 26, 8008 Zürich, Tel. 01/267 47 70, Fax 01/267 47 87
- Holzenergie Schweiz, Neugasse 6, 8005 Zürich, Tel. 044 250 88 11, Fax 044 250 88 22, info@holzenergie.ch
- www.fairfeuern.ch