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Pflegekinder / Tagesfamilien

Tages- und Familienpflege – Melde- und Bewilligungspflicht

Gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO; Stand 01.01.2024) sind Pflegeverhältnisse ausserhalb des Elternhauses melde- bzw. bewilligungspflichtig. Der Gemeindesozialdienst Küttigen ist für die Kontrolle der Pflegeverhältnisse zuständig.

Die Bevölkerung wird gebeten, jede Aufnahme von unmündigen Kindern ausserhalb des Elternhauses zu melden.

 

1. Tagespflege (Art. 12 PAVO)
"Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden."
Dies betrifft insbesondere Tageseltern, die Kinder gegen Bezahlung regelmässig und nicht nur vereinzelt betreuen. Die Meldung erfolgt an den Gemeindesozialdienst.


2. Familienpflege (Art. 4 PAVO)
Eine Bewilligung der Behörde ist erforderlich, wenn ein Kind:
a) für mehr als einen Monat entgeltlich aufgenommen wird;
b) für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird.

Zudem ist eine Bewilligung unabhängig von der Dauer erforderlich:

  • bei Kriseninterventionen (z. B. Notaufnahmen)
  • wenn das Kind von einer Behörde platziert wird
  • wenn das Kind die Wochenenden nicht in der Pflegefamilie verbringt


3. Meldepflicht
Gestützt auf Art. 316 Abs. 1 ZGB bitten die Sozialen Dienste Küttigen um Meldung aller bestehenden Dauer-, Wochen- und Tagespflegeverhältnisse.

Meldung telefonisch oder per E-Mail möglich unter:
062 839 93 50 und soziale_dienste@kuettigen.ch


Steuerrechtlicher Hinweis
Nicht gemeldete Pflegeverhältnisse können unter Umständen als Steuerhinterziehung gelten, wenn Entgelte bezogen werden. Bitte leisten Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht Folge.