Baugesuche
In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen werden erhöhte Anforderungen an die architektonische Gestaltung, Grösse, Gliederung, Material- und Farbwahl von Bauten gestellt. Bauherren und Projektverfassern wird empfohlen, vor Beginn der Projektierung mit der Abteilung Bau Kontakt aufzunehmen.
Wo finde ich die benötigten Informationen rund ums Bauen
Gesetzliche Grundlagen:
- Allgemeine Bedingungen und Auflagen [pdf]
- Bauordnung Küttigen
- Bauzonenplan Küttigen
- Baugesetz des Kantons Aargau
- Bauverordnung des Kantons Aargau
- Pflanzenabstände §§ 72 und 73 EG ZGB
Vollzugshilfen / Merkblätter / allgemeine Informationen:
- Merkblatt "Dachflächenfenster" in Dorfkernzone / Landwirtschaftszone, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Arbeitshilfen "Ortsbild und Baukultur" zur Eingliederung von Neu-, Um- und Anbauten in Ortskernen und Weilern, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Vollzugshilfen "Mindesthöhe von Kaminen über Dach", Bundesamt für Umwelt
- Vollzugshilfen "Solaranlagen Grundlagen zur Erstellung", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Merkblatt "Sicht im Strassenraum" / Erläuterungen "Sicht im Strassenraum", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Arbeitshilfen "Wärmepumpen Grundlagen zur Erstellung", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Arbeitshilfen "Energie und Baukultur", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Vollzugshilfen "Reklamationen und Immissionsklagen im Bereich Luftreinhaltung bei Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Allgemeine Informationen "Bauen ausserhalb der Bauzone", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Allgemeine Informationen "Strassenreklamen", Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Allgemeine Informationen "Gestaltungsplan Plakatstellen Sondernutzungsvorschriften" inklusive Situationsplan, Gemeinde Küttigen
Formulare / Onlinekarten / Katasterplan:
- "Onlinekarten" Kanton Aargau / AGIS
- "Katasterplan" bestellen
- "Lärmschutznachweis" für Luft/Wasser-Wärmepumpen
- "Hochwasserschutz / Oberflächenabfluss Gefährdungsübersicht", Aargauische Gebäudeversicherung
- Formular "Hochwasserschutznachweis"
- Formular zur Erfassung von "Solaranlagen"
- Formular "Brandschutz"
- Formular "Nachweis der energetischen Massnahmen"
- "Kantonales Baugesuchsformular"
- "Schutzraumpflicht Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume / Ersatzabgabe für nichtgebaute Schutzräume leisten / Antrag / Meldung Baubeginn"
- "Bewilligung für die Erdwärmenutzung mit Erdwärmesonden bentragen"
- "Bewilligung für die Nutzung von Grundwasser für Wärme- und Kühlzwecke beantragen"
Nähere Auskünfte über folgende Anschlüsse erteilen:
- Kanalisation: Abteilung Bau Küttigen (Tel. 062 839 93 12)
- Wasser: Eddy Kaufmann AG, Neumattstrasse 42, Buchs (Tel. 062 837 70 20)
oder Kurt Frey AG, Küttigen (Tel. 062 839 90 60) - Elektrizitätsanlagen: Eniwa AG, Industriestrasse 25, Buchs (Tel. 062 835 00 10)
- Kabelfernsehanlagen: Yetnet, Rankweg 2, Küttigen (Tel. 062 827 33 55)
- Telefon: Swisscom (Tel. 0800 477 587)
- Gas: Eniwa AG, Industriestrasse 25, Buchs (Tel. 062 835 00 40)
Gesuche für den Aufbruch von Strassen zum Zweck der Verlegung von Anschlussleitungen sind bei Gemeindestrassen bei der Abteilung Bau und bei Kantonsstrassen beim zuständigen Kreisingenieur I (Lenzburg) einzureichen.
Baukontrollen:
Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Baukontrollen gemäss der erteilten Baubewilligung zu melden. Die Meldekarten finden Sie auch im Online-Schalter
Die Schnurgerüstkontrolle hat auf Kosten der Bauherrschaft durch ein Unternehmen zu erfolgen, welches fachlich in der Lage ist, präzise Bauvermessungen durchzuführen. Der Abteilung Bau ist eine Abnahmebestätigung vorzulegen.
Zuständiges Amt
-
- Organisation Bau