Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Baugesuche

In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen werden erhöhte Anforderungen an die architektonische Gestaltung, Grösse, Gliederung, Material- und Farbwahl von Bauten gestellt. Bauherren und Projektverfassern wird empfohlen, vor Beginn der Projektierung mit der Abteilung Bau Kontakt aufzunehmen.

Wo finde ich die benötigten Informationen rund ums Bauen

Gesetzliche Grundlagen:

Vollzugshilfen / Merkblätter / allgemeine Informationen:

Formulare / Onlinekarten / Katasterplan:

Nähere Auskünfte über folgende Anschlüsse erteilen:

  • Kanalisation: Abteilung Bau Küttigen (Tel. 062 839 93 12)
  • Wasser: Eddy Kaufmann AG, Neumattstrasse 42, Buchs (Tel. 062 837 70 20)
    oder Kurt Frey AG, Küttigen (Tel. 062 839 90 60)
  • Elektrizitätsanlagen: Eniwa AG, Industriestrasse 25, Buchs (Tel. 062 835 00 10)
  • Kabelfernsehanlagen: Yetnet, Rankweg 2, Küttigen (Tel. 062 827 33 55)
  • Telefon: Swisscom (Tel. 0800 477 587)
  • Gas: Eniwa AG, Industriestrasse 25, Buchs (Tel. 062 835 00 40)

Gesuche für den Aufbruch von Strassen zum Zweck der Verlegung von Anschlussleitungen sind bei Gemeindestrassen bei der Abteilung Bau und bei Kantonsstrassen beim zuständigen Kreisingenieur I (Lenzburg) einzureichen.

Baukontrollen:

Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Baukontrollen gemäss der erteilten Baubewilligung zu melden. Die Meldekarten finden Sie auch im Online-Schalter

Die Schnurgerüstkontrolle hat auf Kosten der Bauherrschaft durch ein Unternehmen zu erfolgen, welches fachlich in der Lage ist, präzise Bauvermessungen durchzuführen. Der Abteilung Bau ist eine Abnahmebestätigung vorzulegen.

Zuständiges Amt

    • Organisation Bau

zurück